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Informationen

Mit dem Beschluss des Gemeinderats Nr. 83 vom 23.-24. Juni 2011 hat die

Gemeinde Venedig eine Aufenthaltstaxe eingeführt, die ab dem 24. August

erhoben wird. Zur Zahlung der Aufenthaltstaxe sind Personen verpflichtet, die nicht

Einwohner der Gemeinde Venedig sind. Die Aufenthaltstaxe wird für höchstens fünf

aufeinanderfolgende Nächte erhoben.

Die Aufenthaltstaxe für diese Unterkunft beträgt 1,20 Euro pro Person pro Übernachtung.

Von der Zahlungspflicht sind folgende Personen befreit:

· Kinder, die das zehnte Lebensjahr nicht vollendet haben;

· Personen, die in Jugendherbergen oder in Unterkünften übernachten, die im Eigentum der

Gemeinde stehen;

· Personen, die sich einer Behandlung in einer Gesundheitseinrichtung unterziehen, die sich auf

dem Gebiet der Gemeinde Venedig befindet;

· Personen, die Krankenhauspatienten begleiten, die sich in einer Gesundheitseinrichtung auf

dem der Gemeinde Venedig befindet;

· beide Eltern der Begleiter eines Patienten;

· Busfahrer und Touristenbegleiter, die ihre Dienste an Reisegruppen anbieten, die von den

Touristen- und Reisebüros organisiert werden und mindestens 25 Teilnehmer haben. Die

Befreiung gilt für jeden Busfahrer und für jeden Reisebegleiter für alle 25 Teilnehmer;

· Freiwillige, die im Sozialbereich ihre Dienste in der Stadt bei Veranstaltungen und

Kundgebungen anbieten, die von der Gemeinde-, Provinz- oder Regionalverwaltung oder

wegen Umweltverschmutzung organisiert werden;

· Polizeibeamte der örtlichen oder der Staatspolizei sowie Angestellte der Feuerwehr, die sich in

der Stadt im Zusammenhang mit der Dienstausübung aufhalten.