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Informationen
Mit dem Beschluss des Gemeinderats Nr. 83 vom 23.-24. Juni 2011 hat die
Gemeinde Venedig eine Aufenthaltstaxe eingeführt, die ab dem 24. August
erhoben wird. Zur Zahlung der Aufenthaltstaxe sind Personen verpflichtet, die nicht
Einwohner der Gemeinde Venedig sind. Die Aufenthaltstaxe wird für höchstens fünf
aufeinanderfolgende Nächte erhoben.
Die Aufenthaltstaxe für diese Unterkunft beträgt 1,20 Euro pro Person pro Übernachtung.
Von der Zahlungspflicht sind folgende Personen befreit:
· Kinder, die das zehnte Lebensjahr nicht vollendet haben;
· Personen, die in Jugendherbergen oder in Unterkünften übernachten, die im Eigentum der
Gemeinde stehen;
· Personen, die sich einer Behandlung in einer Gesundheitseinrichtung unterziehen, die sich auf
dem Gebiet der Gemeinde Venedig befindet;
· Personen, die Krankenhauspatienten begleiten, die sich in einer Gesundheitseinrichtung auf
dem der Gemeinde Venedig befindet;
· beide Eltern der Begleiter eines Patienten;
· Busfahrer und Touristenbegleiter, die ihre Dienste an Reisegruppen anbieten, die von den
Touristen- und Reisebüros organisiert werden und mindestens 25 Teilnehmer haben. Die
Befreiung gilt für jeden Busfahrer und für jeden Reisebegleiter für alle 25 Teilnehmer;
· Freiwillige, die im Sozialbereich ihre Dienste in der Stadt bei Veranstaltungen und
Kundgebungen anbieten, die von der Gemeinde-, Provinz- oder Regionalverwaltung oder
wegen Umweltverschmutzung organisiert werden;
· Polizeibeamte der örtlichen oder der Staatspolizei sowie Angestellte der Feuerwehr, die sich in
der Stadt im Zusammenhang mit der Dienstausübung aufhalten.





